Ingenieur/in oder Techniker/in Straßenbau und Ingenieurbauwerke (w/m/d)
in Vollzeit oder Teilzeit
Über uns
Wir sind eine moderne, flexible Stadtverwaltung mit knapp 500 Beschäftigten und ca. 35.000 Einwohner*innen im Märkischen Kreis. Eine Vielzahl an Arbeitszeitmodellen, großartige Karrierechancen und ein vielfältiges Gesundheitsangebot - das sind WIR.
Stadt Hemer - Ein Mee(h)r an Möglichkeiten. Entdecke uns.
Sie übernehmen eigenverantwortlich folgende Aufgaben
Projektkoordination von Straßenbau- und Ingenieurbaumaßnahmen
Leitung von Neubau- und Sanierungsprojekten von öffentlichen Verkehrsflächen und Ingenieurbauwerken einschließlich der Wahrnehmung der städtischen Bauleitung
Abwicklung von Ingenieurverträgen im Bereich des Konstruktiven Ingenieur- und Straßenbaus
Wahrnehmung der Bauherrenfunktion
Qualifikationsprofil
abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens (mind. Bachelor) mit den Fachrichtungen Straßenbau oder konstruktiver Ingenieurbau oder einer vergleichbaren Fachrichtung oder
Ausbildung als Meister*in bzw. Techniker*in in den vergleichbaren Fachrichtungen der genannten Studiengänge oder
absolvierte Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener technischer Verwaltungsdienst)
praktische Berufserfahrungen im Bereich des Ingenieur- und bzw. oder Straßenbaus
sehr gute Kenntnisse im Bauvertragsrecht (VOB, ZTV, usw.)
sehr gute Kenntnisse im Haushalts- und Vergaberecht oder die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
selbstständige, engagierte, flexible und verantwortungsvolle Arbeitsweise - auch im Team
sicheres Auftreten gegenüber Planungsbeteiligten und Bauunternehmen
Bereitschaft, sich regelmäßig fortzubilden
Wünschenswert
mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Bauleitung, vorzugsweise auch im öffentlichen Dienst
gute Kenntnisse der Fach-Anwendung AVA
gültige Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft, ggf. den eigenen PKW für dienstliche Zwecke gegen Erstattung der Fahrkosten einzusetzen
Wir bieten
ein an die Berufserfahrung gekoppeltes Jahresgehalt von 48.300 € bis 71.700 € (Entgeltgruppe 11 TVöD-V) zzgl. Jahressonderzahlung und Leistungsprämie
für Meister*innen bzw. Techniker*innen ein an die Berufserfahrung gekoppeltes Jahresgehalt von 46.700 € bis 65.200 € (Entgeltgruppe 10 TVöD-V) zzgl. Jahressonderzahlung und Leistungsprämie
bei bereits bestehendem Beamtenverhältnis erfolgt die Vergütung nach Besoldungsgruppe A 12 des Landesbesoldungsgesetzes NRW (LBesG NRW)
eine kostenlose Betriebsrente für tariflich Beschäftigte über die kvw Münster
Corporate Benefits - Exklusive Beschäftigtenangebote namhafter Hersteller und Marken
Cafeteria im Rathaus
32 Urlaubstage inklusive Heiligabend und Silvester
Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch flexible Teilzeit- sowie Gleitzeitregelungen und Homeoffice / mobile Arbeit
Mobiles Kinderzimmer
betriebsinterne Sozialberatung und Beratung durch eigene Pflegelotsin
eine betriebliche Gesundheitsförderung u.a. durch einen Physiotherapeuten sowie ein aktives Betriebliches Eingliederungsmanagement
Jobrad
Mitnahme des Hundes ins Büro (in Absprache mit dem Team)
schnelle und kurze Entscheidungswege sowie die Möglichkeit sich mit eigenen Ideen einzubringen
aktive Unterstützung bei der persönlichen Karriereentwicklung durch finanzierte Fortbildungsmöglichkeiten und interne Trainings
Wissenswertes
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle (39,00 Stunden bzw. 41,00 Stunden im Beamtenverhältnis). Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Wir freuen uns auf Ihre digitale Bewerbung über den „Bewerben-Button" bis zum 21.04.2025 unter Angabe der Chiffre: 5.2-612.11.
Für weitere Informationen stehen Herr Tobias Fälkerund Frau Beate Schmidgerne zur Verfügung.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei Unterrepräsentanz werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW) bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass Kosten, die Ihnen während des Auswahlverfahrens entstehen, leider nicht erstattet werden können.
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