Bei der Stadt Schifferstadt mit über 21.300 Einwohnern ist beim Fachbereich 2 Bauen und Umwelt -Referat Tiefbau- u n befristet eine Vollzeitstelle (39 Std./Woche) als Referatsleitung Tiefbau (m/w/d), zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Vergütung bzw. leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), abhängig von den persönlichen Voraussetzungen und Qualifikationen, bis zur Entgeltgruppe E 12 TVöD, mit den üblichen Sozialleistungen. Ihre Aufgabenschwerpunkte sind insbesondere: Leitung und Steuerung des Referats Tiefbau Organisation und Koordination der Aufgaben des Referats und Kontrolle der sachgerechten, effizienten und zeitnahen Erledigung Wahrnehmung der Personalführungsaufgaben durch Forderung und Förderung der Mitarbeitenden (u.a. Zielvereinbarungen, Fort- und Weiterbildung, Mitarbeitergespräche und -beurteilung) Beantwortung von Anfragen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern Planung, Projektsteuerung, Koordinierung und Überwachung von Baumaßnahmen aus dem gesamten Bereich des kommunalen Tiefbaus, insbesondere bei Straßen-, Gewässer- und Kanalbaumaßnahmen, Verkehrsanlagen und Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze unter Einbeziehung der Versorgungsunternehmen Koordinierung von Erschließungsmaßnahmen für neue Baugebiete etc. Wahrnehmung der städtischen Bauherrenfunktion einschließlich qualifizierter Leistungsüberwachung von Auftragnehmern Koordinierung der Gewässerunterhaltung Unterhaltung der städtischen Grünanlagen und Streuobstwiesen Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft Koordinierung von Winterdienst und Kehrdienst Planung der Haushaltsansätze Bearbeitung von Bürgeranfragen Der Aufgabenbereich umfasst sowohl verwaltungstechnische Arbeiten als auch die Betreuung vor Ort bei Abwicklung der jeweiligen Objekte der Stadt. Ihr Anforderungsprofil: Abgeschlossene Ausbildung als Tiefbautechniker/-in, Bachelor oder Diplomingenieur/-in FH der Fachrichtung Tiefbau praktische Erfahrungen in der Abwicklung von Tiefbaumaßnahmen oder Tätigkeit in einem Ingenieurbüro bzw. vergleichbarer Tätigkeit Berufserfahrung in den oben genannten Aufgabengebieten, idealerweise im kommunalen Bereich hohe soziale Kompetenz, insbesondere Kommunikations- und Teamfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Zuverlässigkeit und Flexibilität eigeninitiativ, verhandlungssicher, entscheidungsfreudig mit ausgeprägtem Verantwortungsbewusstsein gute IT-Kenntnisse (Windows, MS-Office, Geoinformationssystem) und die Bereitschaft zur Teilnahme an abendlichen Sitzungen Bereitschaft für Außendienst, Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B Wir bieten Ihnen Vergütung bzw. leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), abhängig von den persönlichen Voraussetzungen und Qualifikationen, bis zur Entgeltgruppe E 12 TVöD, mit den üblichen Sozialleistungen anspruchsvolle, vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeiten Eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem gut funktionierenden Team von Kolleginnen und Kollegen Flexible Arbeitszeitgestaltung Betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung) Regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Betriebliches Gesundheitsmanagement Corporate Benefits (Mitarbeiterangebote) Jobticket Interessiert? Die Stelle ist für alle Geschlechter in gleicher Weise geeignet. Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Nadja Wiesler, E-Mail: Nadja.Wieslerschifferstadt.de, Telefon 06235 44-235 oder der Fachbereichsleiter Johannes Felger, E-Mail: johannes.felgerschifferstadt.de, Telefon 06235 44-143. Bitte bewerben Sie sich bis 01.03.2025 hier: LINK Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Bewerbungen berücksichtigen können, die den oben genannten Anforderungen entsprechen. Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu dienstlichen Zwecken bzw. zum Zwecke der Bewerberauswahl gemäß der EU-DS-GVO (Art 88) und des Landesdatenschutzgesetzes (§13 LDSG) zu.