Der Fachleiter ist inhaltlich und organisatorisch für einen durch die Schule definierten Fachbereich verantwortlich.
Das zu besetzende Aufgabenfeld umfasst insbesondere:
1. die pädagogische und administrative Leitung des Fachbereichs,
2. die Organisation und Koordination des Unterrichts,
3. die Umsetzung des Lernfeldkonzepts einschließlich der Organisation des lernfeldstrukturierten Unterrichts,
4. die Abstimmung mit der Schulleitung, den anderen Fachbereichen des BSZ, den Ausbildungsbetrieben und Kammern,
5. die Unterstützung des Schulleiters bei der Qualitätsentwicklung und bei organisatorischen Aufgaben,
6. die Mitwirkung an fachbereichsübergreifenden organisatorischen Aufgaben und außerunterrichtlichen Veranstaltungen.
Die Wahrnehmung der Aufgaben erfordert:
7. eine durch Erste und Zweite Staatsprüfung bzw. Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen oder Gymnasien oder
8. eine durch Abschluss „Master of Science Wirtschaftspädagogik“ mit allgemeinem gymnasialem Zweitfach und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen oder
9. einen nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR erworbenen pädagogischen Hochschulabschluss mit Lehrbefähigung für mindestens eine berufliche Fachrichtung oder für zwei anerkannte Unterrichtsfächer der berufsbildenden Schule oder
10. eine Gleichstellung mit den o. g. Abschlüssen nach den Vorschriften der Lehrer-Qualifizierungsverordnung
sowie
11. eine mehrjährige Tätigkeit in der Schulart Berufsschule.
Wir erwarten:
12. hohes Verantwortungsbewusstsein, überdurchschnittliche Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen sowie organisatorische Fähigkeiten,
13. ausgeprägte Befähigung, schulische Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern zu organisieren sowie neue Kooperationspartner und -felder zu erschließen,
14. die Befähigung zur konzeptionellen Arbeit,
15. überdurchschnittliche Befähigung zur Kommunikation und Kooperation mit Lehrern, Personensorgeberechtigten, Schülern und Partnern der beruflichen Bildung und Behörden sowie
16. einen sicheren Umgang mit schulbezogenen IT-Anwendungen.