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Projektleitung Sonderbauwerke (m/w/d) mit dem Schwerpunkt Betontechnologie/ Betoninstandsetzung
für den Stadtentwässerungsbetrieb
EG 12 TVöD
Die Abteilung Sonderbauwerke und Wasserbau des Stadtentwässerungsbetriebs Düsseldorf ist mit ihren 28 Mitarbeiter*innen für die Planung und den Bau von Sonderbauwerken der Abwassertechnik und von Hochwasserschutzanlagen sowie den Gewässerausbau verantwortlich. Zudem obliegt der Abteilung die Durchführung von Investitionsvorhaben an den rund 230 bestehenden Sonderbauwerken des Kanalnetzes.
Zu den Aufgaben des Sachgebietes Sonderbauwerke zählen insbesondere die Planung und der Bau von Niederschlagswasserbehandlungsanlagen und Pumpwerken sowie die Sanierung von bestehenden Sonderbauwerken mit den Gewerken Bau, maschinen- und Elektrotechnik unter Anwendung der BIM-Methode.
Als Mitarbeiter*in im Fachbereich Sonderbauwerke realisieren Sie anspruchsvolle Baumaßnahmen und tragen zur geordneten Abwasserbeseitigung und den Gewässerschutz bei.
Ihre Aufgaben unter anderem:
* Projektleitung bei der Planung und baulichen Realisierung von abwassertechnischen Anlagen und der Instandsetzung vorhandener Sonderbauwerke mit dem Schwerpunkt Betontechnologie/ Betoninstandsetzung
* Ausschreibung von Ingenieurleistungen und Bauleistungen
* Wirtschaftsplanung, Termin- und Kostenkontrolle
* Verhandlungen mit Behörden, Ingenieurbüros, Baufirmen und sonstigen Projektbeteiligten
* Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung von Bürger*inneninformationsveranstaltungen und Vorstellung der Projekte in politischen Gremien
* Übernahme der Bauherrenfunktion im Sinne der Baustellenverordnung für das jeweilige Projekt
* Wahrnehmung des BIM-Managements für das jeweilige Projekt.
Ihr Profil:
* Bachelor der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbare Qualifikation oder staatlich geprüfte Techniker*innen und Meister*innen aus dem oben genannten Fachbereich mit langjähriger Berufserfahrung
* langjährige Berufserfahrung vorzugsweise in der Planung und dem Bau abwassertechnischer Anlagen und/ oder deren Instandsetzung
* Qualifizierung als sachkundige*r Planer*in Betoninstandhaltung ist wünschenswert
* gute Kenntnisse der HOAI und der VOB sind wünschenswert
* Erfahrungen in der BIM-Anwendung sind wünschenswert
* fach- und organisationsübergreifendes Denken, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie Teamfähigkeit
* sichere Beherrschung der deutschen Sprache (mindestens Sprachniveau C1) sowie der deutschen Fachbegriffe
* Besitz der uneingeschränkten Fahrerlaubnis der Klasse III beziehungsweise EU-Norm B.
Ihre Perspektive im Stadtentwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Düsseldorf:Wir bieten Ihnen einen krisensicheren Arbeitsplatz mit anspruchsvollen Aufgaben in einem attraktiven Arbeitsumfeld. Als Teil unseres Teams leisten Sie mit Ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge der Bürger*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Es erwarten Sie:
* interessante Projekte der Abwassertechnik
* ein motiviertes Team, das Wert auf eine konstruktive Zusammenarbeit in vertrauensvoller Atmosphäre legt
* ein BIM-fähiges Umfeld
* gute Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
* flexible Arbeitszeit- und Gleitzeitmodelle sowie die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten oder zur Telearbeit.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Wir leben Vielfalt
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente - unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, persönlicher Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de .
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.