Als Leitung des operativen Betriebsbereiches stellen Sie die Betriebsfähigkeit und -sicherheit der betriebstechnischen Anlagen sicher. FÃ1⁄4r den Nutzer sind Sie die direkte Ansprechperson und achten daher auf die rechtzeitige AusfÃ1⁄4hrung der Arbeitsaufträge.
Zu ihren Aufgaben gehört:
* Ãberwachung und BetriebsfÃ1⁄4hrung aller liegenschaftsgebundenen technischen Ver- und Entsorgungsanlagen, mit eigenem Personal bzw. durch Beauftragung von Fremdfirmen
* Unterrichtung und Beratung der Dienststelle in allen betriebstechnischen Angelegenheiten, Teilnahme an Baubegehungen, Beratung Ã1⁄4ber Instandhaltung sowie Beschaffung von notwendigen Ersatzteilen
* Erteilung und Begleitung von Arbeitsaufträgen sowie Abnahme der durchgefÃ1⁄4hrten Arbeiten
* PrÃ1⁄4fung der VerfÃ1⁄4gbarkeit der benötigten Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel und Sicherstellung des effizienten Einsatzes
* Einteilung, Ãberwachung sowie Information und Anweisung des betriebstechnischen Personals sowie Belehrung und Unterweisung Ã1⁄4ber Fragen der Arbeitstechnik und UnfallverhÃ1⁄4tung
* Verwaltung und Kontrolle der Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften hinsichtlich Sicherheits-/ UnfallverhÃ1⁄4tungsvorschriften und Betriebsanleitungen
* Aktualisierung der Bestandsaufnahmen der Anlagen aus technischer Sicht, Auswertung der Ergebnisse und soweit erforderlich sofortige Veranlassung der Mängelbeseitigung bzw. Stilllegung