Jetzt Karrierechancen
~ Ingenieur*in (w/m/d) Versorgungs- und Gebäudetechnik Unterstützen Sie uns im Bereich Ingenieurwesen, Technik, IT
Einsatzort: Bochum Starttermin: ab sofort Bewerbungsfrist: 11.03.Werden Sie Teil unseres Teams als Ingenieur*in (w/m/d) Versorgungs- und Gebäudetechnik.
Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege im bevölkerungsreichsten Bundesland geht. NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Landesverkehrszentrale, mit dem Dienstort Bochum mehrere Ingenieur*in (w/m/d) Versorgungs- und Gebäudetechnik.
Operative Projektarbeit
Planung, Ausschreibung, Vergabevorbereitung, Überwachung, Abrechnung von Reparaturen, Störungsbeseitigungen und Instandhaltungen in Tunneln und weiteren verkehrs-, elektro- und maschinentechnischen Anlagen;
Aufstellung und Abwicklung von Ingenieurverträgen zu o.g. Projekten;
abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Versorgungstechnik (Diplom (FH)/Bachelor) oder einen vergleichbaren Studienabschluss oder
abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Elektroingenieurwesen (Diplom (FH)/Bachelor) oder einen vergleichbaren Studienabschluss
Bereitschaft zur Durchführung von Dienstreisen und zur Leistung von Wochenend- und Nachtarbeit
Führerschein Klasse B
Deutschkenntnisse, welche mindestens dem Sprachniveau C1 (fließend in Wort und Schrift) entsprechen
Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben
garantierte Arbeitsplatzsicherheit und Altersversorgung des öffentlichen Dienstes
hohe Standards bei Fortbildungen sowie im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.