In der Hochschulverwaltung,
im Dezernat 5 - Gebäude-, Sicherheits- und Umweltmanagement,
in der Abteilung 5.5 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt, unbefristet,
zwei Stellen als
Sicherheitsingenieur*in als Arbeitsschutzmanager*in
mit 100 % der tariflichen Arbeitszeit
(Teilzeit ist möglich, bitte geben Sie bei der Bewerbung an, ob Sie auch bzw. nur an einer Teilzeitstelle interessiert wären)
zu besetzen.
Stellenwert: E 11 TV-L
Wahrnehmung der Aufgaben eines einer Sicherheitsfachkraft nach ASiG / DGUV 2
Weiterentwicklung, Betreuung und Administration eines Arbeitsschutzmanagementsystems an der BUW
Koordination der arbeitsmedizinischen Betreuung und Zusammenarbeit mit dem*der Betriebsarzt*Betriebsärztin
Planung & Koordination der Belange des vorbeugenden organisatorischen Brandschutzes
Die Bergische Universität betrachtet die Gleichstellung von Frauen und Männern als eine wichtige Aufgabe, an deren Umsetzung die zukünftigen Stelleninhaber*innen mitwirken. Fachliche und persönliche Einstellungsvoraussetzungen:
Abgeschlossenes Hochschulstudium Bachelor of Science (B.Sc.) im Bereich Sicherheitstechnik oder vergleichbar
Erfolgreiche Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß ASiG / DGUV 2
Sehr gute Kenntnisse im Bereich Arbeitssicherheit sowie der relevanten Gesetze und Vorschriften sowie der Vorschriften und Regelwerke der Unfallversicherungsträger
Kenntnisse der ArbeitsstättenV, der Gesetze und Richtlinien zum Schutz werdender Mütter
Grundkenntnisse in Arbeitsplatzergonomie
Erfahrung im Bereich Brand-, Explosionsschutz und Gefahrstoffen von Vorteil
Fähigkeit zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeit
Kooperations- und Teamfähigkeit
Bewerbungen von Menschen jeglichen Geschlechts sowie von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen sind willkommen. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Rechte von Menschen mit einer Schwerbehinderung, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.