Eine leicht übergewichtige Frau hatte sich auf einen Job in Darmstadt beworben und erhielt nach dem Vorstellungsgespräch eine Absage. Nichts Aufregendes werden Sie jetzt sagen...
Die Kandidaten ist sich aber sicher, dass die Absage mit ihrem Übergewicht in Verbindung stand und forderte so 30.000€ Schmerzensgeld. Zu viel, sagt das Arbeitsgericht - da es sich bei dem potenziellen Arbeitgeber lediglich um eine Organisation und nicht um einen Großkonzern handelt. Außerdem wäre eine Absage wegen Übergewicht oder äußerlichem Erscheinen kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
Die Dame klagt weiter - nächste Etappe: Landgericht. Lesen Sie den ganzen Artikel auf der Seite der Süddeutschen.
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