Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hat kürzlich beschlossen, dass Stellenangebote, die ausdrücklich Berufseinsteiger als mögliche Kandidaten suchen, altersdiskriminierend sind und somit gegen das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) verstossen.
Das Urteil fiel Ende Januar, nachdem ein Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung eine Absage auf die beworbene Stellenanzeige erhielt und darauf hin Klage einreichte.
Ihre Meinung ist uns wichtig, teilen Sie sie gern!